Familienzentrum St. Vitus

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Regelung der Betreuung ab dem 11.01.2021

Liebe Eltern,

wie Sie sicherlich bereits den Medien entnommen haben, ist für die Zeit vom 11.01. bis zum 29.01.2021 der Betrieb der Kindertagesstätten vom Kultusministerium des Landes Niedersachsen untersagt worden, zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Dies bedeutet, dass die Kitas im Grundsatz geschlossen sind und stattdessen ausschließlich eine Notbetreuung angeboten wird.

Vorbehaltlich der noch ausstehenden Niedersächsischen Corona-Verordnung geben wir Ihnen dazu schon jetzt folgende Informationen.

Folgende Regelungen gelten für die Notbetreuung:

  • 50% der Gruppengröße kann maximal aufgenommen werden
    • Krippe: 8 Kinder/Gruppe, Kindergarten: 13 Kinder/Gruppe
  • Eine schriftliche Anmeldung ist notwendig.
  • Eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die Notwendigkeit des Einsatzes am Arbeitsplatz ist erforderlich.
    • Berechtigt sind Eltern, die in einer betriebsnotwendigen Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse tätig sind. (Siehe dazu auch die Liste der entsprechenden Berufsgruppen in den FAQ des Kultusministeriums des Landes Niedersachen.)
  • Eine Betreuung erfolgt nur zu den Arbeitszeiten der Eltern.
  • Besondere Unterstützungsbedarfe werden berücksichtigt.
  • Es sind vor der Inanspruchnahme der Notbetreuung erst alle anderen Möglichkeiten der Betreuung auszuschöpfen.

Wir wissen, wie schwierig die Situation für Sie als Familie ist. Wir bitten Sie trotzdem um Geduld und Weitsicht. Unser gemeinsames Ziel ist es durch die Kontaktreduzierung die Verbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen.

Wir hoffen, Ihnen mit diesem Brief zumindest ein paar Antworten gegeben zu haben, wie es in den kommenden drei Wochen laufen könnte. Sobald es weitere Informationen gibt, geben wir diese an Sie weiter.

Bei Fragen melden Sie sich gerne in Ihrer Kindertagesstätte.

Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Rita Cordes

Meppen, 08.01.2021

Rita Cordes, 10.01.2021

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